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   OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8465/91   

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https://dejure.org/1992,15181
OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8465/91 (https://dejure.org/1992,15181)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.1992 - 18 L 8465/91 (https://dejure.org/1992,15181)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 1992 - 18 L 8465/91 (https://dejure.org/1992,15181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87a Abs. 1 NBG,NI; § 75 Abs. 1 NBG,NI; § 81 Abs. 1 PersVG,NI
    Mitbestimmungsrecht bei der Änderung der Arbeitsbedingungen in einem Einzelfall ; Festlegung der täglichen Gleit- und Kernzeiten bzw. der Anwesenheit in Form der Gleitzeit; Öffnungsklausel für flexible Regelungen in einer Dienstvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht bei der Änderung der Arbeitsbedingungen in einem Einzelfall ; Festlegung der täglichen Gleit- und Kernzeiten bzw. der Anwesenheit in Form der Gleitzeit; Öffnungsklausel für flexible Regelungen in einer Dienstvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8465/91
    Dementsprechend betrifft sie nur allgemeine (generelle) Regelungen, die für alle Beschäftigten der Dienststelle in gleicher Weise gelten, jedenfalls aber für eine (abstrakte) Gruppe von ihnen (st. Rspr. seit BVerwG, Beschl. v. 23.12.1982 - 6 P 36/79 -, PersV 1983, 413; z. B. Beschl. v. 02.06.1992 - 6 P 14/90 -, PersR 1992, 359; Engelhard/Ballerstedt, Nds. PersVG, 3. Aufl., § 75 RdNr. 16; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Stand: 1.12.91, § 75 RdNr. 13; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 75 RdNr. 78; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., Stand: Dezember 1990, § 75 RdNr. 114 a; Fischer/Goeres in Fürst: GKÖD, Bd. V, § 75 RdNr. 76).
  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8465/91
    Dementsprechend betrifft sie nur allgemeine (generelle) Regelungen, die für alle Beschäftigten der Dienststelle in gleicher Weise gelten, jedenfalls aber für eine (abstrakte) Gruppe von ihnen (st. Rspr. seit BVerwG, Beschl. v. 23.12.1982 - 6 P 36/79 -, PersV 1983, 413; z. B. Beschl. v. 02.06.1992 - 6 P 14/90 -, PersR 1992, 359; Engelhard/Ballerstedt, Nds. PersVG, 3. Aufl., § 75 RdNr. 16; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Stand: 1.12.91, § 75 RdNr. 13; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 75 RdNr. 78; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, 4. Aufl., Stand: Dezember 1990, § 75 RdNr. 114 a; Fischer/Goeres in Fürst: GKÖD, Bd. V, § 75 RdNr. 76).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 9/15

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Arbeitszeitregelung; Dienstplan; individuell;

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. November 1992 - 18 L 8465/91 -, juris Rdnr. 16) - als obiter dictum - angedeutet, dass die "Vollzeitbeschäftigten" einer Dienststelle eine solche Gruppe darstellen könnten.
  • VGH Hessen, 23.05.2018 - 22 A 428/17

    Mitbestimmung bei der Pausenaufsicht in der Schule

    Da das Eingreifen des Mitbestimmungstatbestandes immer die Berührung kollektiver Interessen voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - , juris Rdnr. 23 m.w.N.; Nieders. OVG, Beschluss vom 4. November 1992 - 18 L 8465/91 - , juris Rdnr. 16 m.w.N.; Burkholz, Hessisches Personalvertretungsgesetz, § 74 Anm. 3.9.1), unterfällt die Aufstellung der Aufsichtspläne bzw. deren Neufassung unter Wegfall verschiedener Aufsichten nicht der Mitbestimmung des Personalrats.
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